Rechtsanwalt Dr. Saalfrank für Berufsrecht der Heilberufe in Köln
Die Heilberufe sind sogenannte freie Berufe. Dementsprechend sind Angehörige dieser Berufe Zwangsmitglieder von Kammern. Darunter fallen beispielsweise Folgende:
- Ärztekammer
- Zahnärztekammer
- Psychotherapeutenkammer
- Apothekerkammer
- Tierärztekammer
Das Berufsbild der Heilberufler unterliegt einem ständigen Wandel. Es ist heute deutlich liberaler als noch Mitte der 90-er Jahre. Waren damals Werbemaßnahmen für Ärzte oder Zahnärzte grundsätzlich verboten und für Apotheker nur in eng eingegrenzten Fällen zulässig, so wurde dies mittlerweile insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stark gelockert.
Als Fachanwalt für Medizinrecht gibt Ihnen Dr. Saalfrank alle nötigen Rechtstipps an die Hand und vertritt Ihre Interessen im Berufsrecht für Heilberufe auch vor Gericht.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an die Kanzlei Dr. Saalfrank!
Tel.: 0221 - 660 986 2
Nehmen Sie rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch
Eine Vielzahl berufsrechtlicher Regelungen wurde mittlerweile für verfassungswidrig erklärt. Nach einem Prozess des Umdenkens bei den Kammern wurden weitere Regelungen durch liberale Bestimmungen abgelöst. Im Einzelfall können hier jedoch noch erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die bestehenden Berufspflichten bestehen. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung ist daher in diesen Fällen zu empfehlen.
Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht beraten!
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Unser Service für Sie
Rechtsanwalt Dr. Saalfrank ist Fachanwalt für Medizinrecht. Er vertritt seine Mandanten in medizinrechtlichen Angelegenheiten bundesweit sowohl außergerichtlich als auch in streitigen Verfahren vor Gericht. Seine Schwerpunkte liegen im Arzneimittelrecht und im Apothekenrecht. Gerne begrüßt er Sie persönlich in seiner in Köln-Sülz gelegenen Rechtsanwaltskanzlei. Aufgrund der günstigen Verkehrsanbindung ist die Kanzlei gut zu erreichen. Von der Autobahnausfahrt A4 (Köln-Klettenberg) zur Kanzlei sind es nur wenige Fahrminuten.